Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen zugrunde, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug
genommen wird.
Angebot und Vertragsabschluss
Mündliche oder schriftliche Zusagen oder Vereinbarungen oder die Zusicherung von
Eigenschaften durch Erfüllungsgehilfen sowie Abweichungen von diesen AGB
erlagen erst Gültigkeit, wenn sie durch die Geschäftsleitung oder einer von ihr dazu
beauftragten Person schriftlich bestätigt worden sind.
Schriftliche Angebote können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn,
eine längere Bindung ist vereinbart.
Die Entgegennahme und Weitergabe telefonischer und telegrafischer Aufträge geht
auf die Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
Preise und Nebenkosten
Alle vom Kunden bzw. Auftraggeber zu zahlenden End- oder Gesamtpreise
verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Zahlungen und Zahlungsziel
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Beanstandungen der Rechnung müssen schriftlich unter Angabe von Gründen und
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt folgen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Bundesbank sowie Verwaltungsgebühren und anteilige Mahnkosten
fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt uns vorbehalten. Der
Nachweis, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt dem
Kunden vorbehalten. Im Verzugsfall werden auch sämtliche anderen eventuellen
Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
Zahlungen werden stets der ältesten Forderung zugerechnet. Die Verpflichtung zur
Zahlung geht auf die etwaigen Erben des Kunden bzw. Auftraggebers über.
Friedhofsgärtnerei Spiess - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufrechnung und Zurückbehaltung
Wechselseitig wird vereinbart, dass das Aufrechungs- und Zurückbehaltungsrecht
ausgeschlossen ist, es sei denn, dass der Gegenanspruch schriftlich anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte, die auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen, bleiben vorbehalten.
Haftung und Gewährleistung
Wir haften für Mängel, das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, Schäden oder
Verlust am Auftragsgegenstand, sowie für Unmöglichkeit und Nichterfüllung einer
Lieferung oder Leistung nur, soweit uns ein Verschulden trifft. Die Haftung
beschränkt sich auf die Instandsetzung oder Nachbesserung oder, falls dies
unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, auf
Ersatzlieferung oder – Leistung.
Erfolgt auf Mängelrüge eines Kunden nicht innerhalb angemessener Frist eine
einwandfreie Instandsetzung oder Nachbesserung oder eine mängelfreie
Ersatzlieferung oder –Leistung, kann der Kunde eine Herabsetzung des Preises
verlangen.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln ist
ausgeschlossen, soweit nicht die gesetzlichen Vorrausetzungen für einen
Schadensersatz wegen Nichterfüllung vorliegen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die
mangelhaften Lieferungen oder Leistungen sind in dem Zustand, in dem sie sich zum
Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein
Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistung
durch uns aus.
Die Gewährleistung erlischt, wenn durch den Kunden selbst oder Dritte versucht
wird, die Mängel zu beseitigen.
Von uns verwendete Blumen beziehungsweise Pflanzen können in Struktur und
Farbe gegenüber den vorgezeigten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich
ist, es sei denn, dass eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe
getroffen wurde.
Zusätzliche Bestimmungen für friedhofsgärtnerische Lieferungen und Leistungen
Grundsätze
Sämtliche Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgabe der Bestimmungen der
geltenden Friedhofsordnung ausgeführt.
Veränderungen der Grabstätte, insbesondere das Absinken der Erde oder das
Umstürzen der Grabsteine führen in keinem Fall zu Gewährleistungsansprüchen, es
sei denn, die Schäden sind auf grob fahrlässiges Verhalten unsererseits
zurückzuführen.
Der Kunde bzw. Auftraggeber teilt uns jede Änderung seiner Anschrift unaufgefordert
mit.
Bepflanzung
Jahreszeitlich bedingte Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden
ausgeführt wann und wie es die Natur, Witterung und der daraus resultierende
Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.
Eine Gewährung für das Anwachsen von Pflanzen wird nur übernommen, wenn uns
gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag der Auftrag zur Grabpflege erteilt wird. Die
Gewährung erstreckt sich jedoch nicht auf die im nächsten Absatz genannten
Schäden.
Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Dürre, Frost, Hagel, Sturm,
schweren Regen, Wild, tierische und pflanzliche Schädlinge) entstehen, kann nicht
übernommen werden. Dasselbe gilt für Schäden, die z. B. durch ungünstige örtliche
Lage der Grabstätten (schattige Lagen, mangelnde oder schwer bearbeitbare Böden,
die einen gesunden Anwuchs der Pflanzen in Frage stellen) bedingt und
vorhersehbar sind.
Grabvasen, Tonschalen und Ähnliches werden auf dem Grab belassen, Eine Haftung
dafür kann nicht übernommen werden.
Grabpflege
Die Grabpflege wird mit gärtnerischer Sorgfalt ausgeführt.
Die gärtnerische Pflege umfasst:
· Säubern der Grabflächen
· Freihalten der Grabflächen von Unkraut
· Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtpunkten
· Begießen und Düngen des Pflanzmaterials
· Das Aufbringen saisonaler Wechselbepflanzungen soweit vereinbart
Alle Arbeiten werden ausgeführt soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.
Arbeiten außerhalb der Grabstelle sind Sache des Friedhofsträgers.
Sonderleistungen
Folgende Leistungen werden auf besonderen Auftrag hin ausgeführt und gesondert
in Rechnung gestellt:
· Aufbringen einer jahreszeitlichen Wechselbepflanzung und/oder bepflanzter
Schalen soweit nicht im Pflegeauftrag enthalten.
· Auffüllen der Grabstätte mit Erde und/oder Torf, sofern nicht geringen
Umfangs
· Lieferung von Pflanzenerde, Dünger und Bodenverbesserungsmitteln, sofern
dieser über den Bedarf der regulären Grabpflege hinausgeht
· Verlegen von Trittplatten und Steinen
· Lieferung und Einbau von Kies, Sand, Splitt und ähnlichen Materialien
· Winterschutz von Pflanzen der Dauerbegrünung
· Sonstige Arbeiten, die nicht zu den üblichen Bepflanzungs- und
Pflegearbeiten gehören (z.B. das Schneiden, Ausputzen oder Entfernen
größerer Bäume, Heckenschnitt, Schädlingsbekämpfung, Behebung von
Schäden am Grab oder der Grabbepflanzung, sofern nicht geringen
Umfangs):
· Grabsanierungen und Grabneuanlagen
· Richten von Grabsteinen oder Steineinfassungen, soweit im Zuge einer
Grabsanierung möglich und satzungsmäßig erlaubt
· Reinigung von Grabsteinen und Stein-Einfassungen, sofern nicht geringen
Umfangs.
Eines gesonderten Auftrags bedarf es nicht, sofern ein ungekündigter
Grabpflegeauftrag vorliegt, für:
· Arbeiten vor und nach Neubeisetzungen, z.B.
Freimachen der Grabstelle von altem Aufwuchs
Abräumen von Trauerschmuck
Reinigung der Grabstelle
Bei Urnenbeisetzungen: Wiederaufbringen des zuvor entfernten alten
Aufwuchses, bzw., sofern dieser abgängig, dessen Ersatz
Bei Erdbeisetzungen: Entfernen des überschüssigen Bodens und Neuplanie
bzw. Neuhügelung der Grabstelle, jedoch – sofern nicht anders vereinbart –
ohne Neubepflanzung
· Teilersatzpflanzungen bei der Dauerbegrünung und Teil- oder
Vollersatzpflanzungen bei der Wechselbepflanzung, sofern dies nach
fachlichen Gesichtspunkten geboten erscheint.
· Reinigung von Steinen oder Steineinfassungen in geringem Umfang, z. B. bei
Verschmutzung, Moos. Algen oder Flechtenbefall
· Behebung von Absenkungen in geringem Umfang, wobei der Umfang dieser
Arbeiten den Grabpflegesatz nicht übersteigen darf.
Rügefristen
Verlangt der Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung eine Abnahme, so hat sie
der Auftraggeber binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung durchzuführen. Wird
keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12
Tagen nach Versand der Rechnung.
Auftragsdauer, Finanzierung und Zahlung
Aufträge, die zeitlich unbeschränkt erteilt werden, laufen jeweils ein halbes Jahr
weiter, falls sie nicht bis spätestens jeweils 4 Wochen vor dem 30.6. und 31.12.
schriftlich gekündigt werden.
Grabpflegearbeiten und Bepflanzungsarbeiten mit wiederkehrendem Charakter
werden jeweils zum Ende eines jeden Halbjahres für das vergangene Halbjahr in
Rechnung gestellt.
Bei nicht erteilter Einzugsermächtigung oder für besonders kostenaufwändige
Liefrungen und Leistungen kann eine Vorauszahlung des voraussichtlichen
Rechungsbetrages in voller Höhe verlangt werden.
Bepflanzungsarbeiten, Grabsanierungen oder Grabneuanlagen, usw. d.h. alle
Arbeiten mit einmaligem Charakter werden jeweils nach Fertigstellung der Arbeiten in
Rechnung gestellt.
Dauergrabpflege
Dauergrabpflegeverträge können über uns mit Einschaltung einer Treuhandstelle
abgeschlossen werden. Hier sind die jeweils fälligen Gebühren an die Treuhandstelle
zu entrichten.
Die Dauergrabpflege ist eine vertragliche Vereinbarung über Liferungen und
Leistungen gärtnerischer Art für eine Grabstätte über einen längeren, vertraglich
näher bestimmten Zeitraum. Dieser Zeitraum kann eine bestimmte Anzahl Jahre
umfassen oder sich auf die gesamte Nutzungs-/Ruhefrist erstrecken.
Vor Beginn der Dauergrabpflege muss sich die Grabstätte in ordnungsgemäßem,
angelegtem und gepflegtem Zustand befinden, und die Dauerbepflanzung der
örtlichen Lage (Klima, Boden, Licht) entsprechen. Eine evtl. notwendige
Grabsanierung bzw. Grabneuanlage muss Vertragsgegenstand sein.
Ein ordnungsgemäßer, gleichbleibender Zustand der Grabfläche während der
Vertragsdauer kann nur erreicht werden, wenn in der Regel alle 7-10 Jahre eine
Neuanlage der gärtnerischen Fläche in Dauerbepflanzung erfolgt.
Nur solche Lieferungen und Leistungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart
wurden. Dies gilt insbesondere auch für Sonderleistungen zur Beseitigung von
Einsenkungen und Schäden durch höhere Gewalt, wie Frost, Sturm, Regen, Wild,
tierische und pilzliche Schädlinge.
Die Auswahl der Pflanzen, insbesondere der jahreszeitlichen Wechselbepflanzung
erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, durch uns nach örtlichen Gegebenheiten.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen im Rahmen unserer AGB und der bei
Vertragsbeginn zur Verfügung gestellten Beträge.